Klinische Prüfung

Die klinische Forschung hat eine sehr große Bedeutung sowohl für die Entwicklung neue Arznei­mittel und medizinische Behandlungs­verfahren als auch für die Sicher­stellung und Optimierung der Anwendung dieser in der ärztlichen Routine.

Klinische Prüfungen der Phasen I bis III sind für die Entwicklung und die Zulassung von Arznei­mitteln unverzichtbar. Durch sie sollen Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen werden. Erst danach kann die Marktzulassung erfolgen.

Klinische Prüfungen der Phase IV sind alle nach der Markteinführung durchgeführten klinischen Studien, z.B. zur weiteren Untersuchung des Wirksamkeits- und Sicherheitsprofils (PASS, PAES).

Das komplette Studien­management über alle Projekt­phasen oder eine bedarfsgerechte Unterstüzung bei allen Punkten unseres Leistungspektrums und darüber hinaus.

Quellen
  • AMG §4 Absatz 23
  • BfArM